Notarin Natalie Sonntag in Baden-Baden

Für zahlreiche Rechtsgeschäfte besteht gesetzlich ausschließlich die Beurkundungspflicht, dann ist ein Termin bei einer Notarin oder einem Notar zwingend erforderlich. Dennoch sind potenzielle Mandanten und Mandanten nicht selten etwas unsicher, welche Leistungen eine Notarin oder ein Notar tatsächlich abdeckt und welche Unterschiede zwischen einem Anwalt und einer Notarin/einem Notar bestehen. Diese Zusammenfassung bietet Ihnen als Interessenten wertvolle Unterstützung rund um die Leistungen, die eine Notarin/einen Notar und auch ich als Notarin in Baden-Baden bieten, welche Gesetze relevant sind und welchen Nutzen Sie durch die Beratung und Betreuung durch eine Notarin oder einen Notar haben. Sie haben noch persönliche Fragen? Wir beraten auch telefonisch!

Notarin/Notar: der Beruf der Notarinnen/der Notare unter der Lupe

Die Bezeichnung Notar stammt von der lateinischen Vokabel "notare", was "notieren" oder "viel schreiben" bedeutet. Tatsächlich ist diese Tätigkeit neben dem Beraten typisch für die Notarin oder den Notar, wenn es Rechtsgeschäfte von Mandantinnen oder Mandanten, sowohl aus dem privaten oder unternehmerischen Bereich, zu beglaubigen oder zu beurkunden gilt. Diese Tätigkeitsschwerpunke, also die Beglaubigung und die Beurkundung von Dokumenten rechtlicher Relevanz - etwa von Verträgen, aber auch von gerichtlich verwertbaren Beweisen oder sonstigen Tatsachen - dokumentiert bereits, dass die Notarin oder der Notar als Vertrauenspersonen fungieren, die juristisch hohe Kompetenz bieten.

Der Unterschied zwischen einer Notarin/einem Notar und dem klassischen Anwalt

Nicht selten verwechseln Mandante Berufsbild und Leistungen, die eine Notarin/einen Notar oder eine Anwärltin/einen Anwalt kennzeichnen. Während der Rechtsanwalt rund um gesetzliche Streitfälle agiert und seine Mandanten als Partei einer rechtlichen Auseinandersetzung vertritt, kennzeichnet es den eine Notarin/einen Notar , dass sie/er neutral handelt und betreut und gerade keine Partei vertritt. Die Notarin/Der Notar bewertet und betreut als Jurist der Sachverhalte unabhängig von einer Partei und der Meinung der Beteiligten. Der Beruf der Notarin oder des Notars kennzeichnet ein öffentliches Amt, auch wenn eine Notarin/einen Notar als Freiberufler arbeitet wie der Anwalt. Gerade der Vorgang der öffentlichen Bestellung des Notars demonstriert dessen angesehenen Beruf und dessen hohe gesellschaftlichen Anerkennung.

Die grundsätzliche Aufgaben von Notarinnen/Notaren kennenlernen

Nicht selten sind natürliche oder juristische Personen, die heute Rechtsgeschäfte abschließen oder andere rechtsrelevante Tatsachen formulieren, juristische Laien. Aufgrund einer fehlenden Ausbildung sind sie meist nicht umfassend fähig, die rechtlichen Folgen dieser Handlungen beziehungsweise Willenserklärungen vollumfänglich abzusehen. Durch Notarinnen/Notare erhalten diese Personen oder Unternehmen umfassende professionelle Unterstützung. Notarinnen/Notaren beraten bezüglich solcher Rechtsgeschäfte und der Bedeutung, die die geplanten Rechtsgeschäfte kennzeichnet.

Dabei bewahren Notarinnen/Notaren grundsätzlich die Objektivität. Als wesentliche Aufgabe ihrer beruflichen Tätigkeit schützen Notare juristisch unerfahrene Personen vor eventuellen ungünstigen Folgen ihrer rechtsrelevanten Handlungen. Notarinnen/Notaren erledigt die Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften nach Bedarf und im gesetzlich festgelegten Rahmen. Notarinnen/Notaren sind Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern von Rechtsgeschäften, und Behörden, Ämtern - etwa das Finanzamt - oder Gerichten.


Notarin aus Baden-Baden kennenlernen


Ihre Notarin in Baden-Baden beratet und betreut Sie rund um das breitgefächerte Spektrum von notariellen Fragestellungen. Diese betreffen ganz unterschiedliche Teilbereiche des aktuellen Rechts. Diese decke ich, wie alle Notarinnen und Notare, durch hohe Expertise ab. Typische Beispiele der Leistungen rund um die Teildisziplinen des Rechts, die durch Notarinnen/Notaren und somit auch durch mich betreut sind, stellen unter anderem die folgenden Rechtsbereiche dar:


Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen durch eine Notarin/einen Notar betreut werden kann, nutzen Sie unsere telefonische Beratung!


Immobilien- und Bauträgerrecht

Ein Klassiker unter den Tätigkeitsbereichen, den Notarinnen/Notaren präzise umsetzen, stellt das notarielle Verfahren rund um den Immobilien-Kaufvertrag dar. Denn dieser Vertrag bedarf der notariellen Begründung durch Notarinnen/Notare - und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises oder der Art der Immobilie. 


Notarinnen/Notarebetreuen sowohl die ganz klassischen Vertragstypen aus dem Immobilienbereich, aber auch Verträge, die durch hohe Komplexität gekennzeichnet sind. Bauträgerobjekte und Immobilien von Stadtquartieren sind Objekte, Notarinnen/Notaren 
ebenfalls beurkunden. Die Notarinnen/Notaren betreuen auch Belastungen von Grundstücken, etwa Grundpfandrechte (beispielsweise Grundschulden) und Dienstbarkeiten. Auch wenn ein spezielles Wohn- oder Nutzungsrecht bezüglich einer Immobilie festgelegt werden soll, setzt diese Sachverhalte Notarinnen/Notare um.


Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt als hoch komplexe und anspruchsvolle Rechtsordnung. Durch Notarinnen/Notareerhalten Mandanten kompetente und umfassende Betreuung.

Klassische Beispiele und Themen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts sind:

  • Wahl der richtigen Rechtsform 
  • Umsetzen der gesetzlichen Bestimmungen rund um die Gründung, besonders von Kapitalgesellschaften
  • Änderung von Satzungen
  • Umwandlung
  • Wechsel von Gesellschaftern
  • Restrukturierung von Unternehmen der verschiedenen Rechtsformen
  • Liquidation

Rund um diese Sachverhalte erhalten Sie durch Notarinnen/Notareumfassende Unterstützung. Sowohl Existenzgründerinnen und Existenzgründer als auch Unternehmerinnen und Unternehmer von etablierten Betrieben nutzen die Leistungen, die Notarinnen/Notareerbringen.

Erbrecht

Zahlreiche Menschen kennen das Aufgabenfeld von Notarinnen oder Notaren aus dem Bereich der Vorsorge. Auch ich als Notarin in Baden-Baden betreue Mandantinnen und Mandanten, die etwa rund um Erbvertrag oder Testament notarielle Unterstützung benötigen. Vorsorgevollmachten und diesbezügliche Beratung sind ebenfalls Bestandteil der Leistungen, die Notarinnen/Notare und somit auch ichbieten. Außer von Privatpersonen verfasste Dokumente wie Testament und Erbvertrag sind selbstverständlich auch entsprechende Vorgänge rund um den Sektor der Unternehmerinnen/Unternehmern von Notarinnen/Notarenumsetzbar. Gerade rund um den Bereich der Nachfolge profitieren Inhaber der Betriebe durch die Beratung durch Notarinnen/Notare - besonders rund um die einschlägigen Verfügungen durch die jeweiligen Erblasser. Notarinnen/Notaresind auch die Beratungsinstanz rund um das Ausschlagen von Erbschaften oder die Beantragung des Erbscheins.

Familienrecht

Auch familienrechtliche Angelegenheiten werden durch Notarinnen/Notarebetreut. Als Klassiker aus diesem Bereich gilt der Ehevertrag. Er bestimmt, welche Folgen nach einer eventuelle Scheidung eintreten. Gerade rund um finanzielle Themen sind solche Verträge nicht selten gut geeignet, um ausgiebige und auch kostenintensive Streitigkeiten unter den Beteiligten von vornherein vermeidbar zu machen. Auch Scheidungsfolgevereinbarungen sind ein solches effizientes Instrument. Bezüglich der Kinder einer Partnerschaft bieten Notarinnen/Notare auch die Beurkundung von Adoptionsanträgen oder Entwicklung von passgenauen Lösungen rund um das Sorgerecht.

Auch der Bereich der Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten, aber auch die Patientenverfügungen sind ebenfalls Vorgänge, die durch Notarinnen/Notare umsetzbar sind. Dies betrifft auch die Betreuungsverfügung. Notarinnen/Notare sind Ihnen Partner, die die Rechtsfolgen dieser Handlungen genau erläutern und diesbezüglich auch ganz nach Bedarf beraten.

Seriöse Leistungen und Notar-Kosten:

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes ist sorgfältig austariert. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäftes, unabhängig vom zeitlichen Aufwand. Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.

Nicht selten herrscht unter den potentiellen Mandanten die Meinung, dass die Notargebühren abhängig von der Beratungsdauer seien. Doch das ist ein Irrtum. Die Notarkosten sind grundsätzlich anhängig von dem Wert der jeweiligen Transaktionen berechnet. Das gilt als sozialverträglich und es bedeutet, auch dass sich Notarinnen/Notare umfassenden Beraten und den Vorgang betreuen können, ohne dass dies die Notarkosten erhöhen würde.

Notarin Natalie Sonntag

Ich biete Ihnen, wie alle Notarinnen/Notare, rund um das Spektrum der notariellen Beratung und Beurkundung/Beglaubigung ein umfassendes Angebot. Ihr Anliegen wird durch Notarinnen/Notare professionell und nach Bedarf betreut.

Auch unsere Mandantinnen und Mandanten erhalten durch Notarinnen/Notare hochwertige und bedarfsgerechte Beratung und Betreuung. Bestimmte Sachverhalte sind auch durch das notarielle Onlineverfahren umzusetzen.

 

 

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